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WEG-Verwaltung

Die Verwaltertätigkeit richtet sich im Allgemeinen nach den Grundsätzen des Wohnungseigentumsgesetzes und im Besondern nach den zusätzlich vereinbarten Leistungen der Gemeinschaftsordnung, der Teilungserklärung sowie den gefassten Beschlüssen und dem Verwaltervertrag.

Auszug aus unserem Leistungsumfang:

  • Kommunikation mit den Wohnungseigentümern, ggf. mit den Mietern, Handwerkern, Behörden und Dritten soweit es die gemeinschaftlichen Belange betrifft
  • Erstellung der Jahresabrechnung - Jährliche Abrechnung der Hausgeldeinnahmen- und ausgaben über den Veraltungszeitraum als Gesamt- und Einzelabrechnung je Sondereigentum gemäß Teilungserklärung
  • Erstellung des Wirtschaftsplanes - Aufstellung je Kalenderjahr, Verteilung der Kosten je Sondereigentum anhand von Einzelwirtschaftsplänen, sofern in der Gemeinschaftsordnung keine andere Regelung getroffen wurde
  • Einladung und Durchführung der ordentlichen und außerordentlichen Eigentümerversammlung sowie Durchsetzung deren Beschlüsse
  • Überwachung der Hausordnung
  • Abschluss und Kündigung von Wartungs-, Lieferanten, Versicherung- und Dienstleistungsverträge im Namen der Eigentümergemeinschaft
  • Betreuung, Beratung und Überwachung des Hausmeisters und anderer Dienstkräfte der Eigentümergemeinschaft
  • Einrichtung und Führung eines auf den Namen der Eigentümergemeinschaft lautenden Treuhandkontos
  • Überwachen er pünktlichen Hausgeldzahlungen
  • Anlage von Rückstellungen
  • Regelmäßige Objektbegehung und Erstellung eines regelmäßigen Zustandsberichtes mit Empfehlung für Erhaltungsarbeiten
  • Veranlassung von Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen bspw. Sturm- und Brandschäden, Rohrbruch sowie Schadensmeldung und -regulierung mit der Versicherung
  • 24 h Notrufnummer
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Abrechnung bei FOCUS

Hier erhlaten Sie eine Übersicht jährlicher Beispielabrechnungen.

WEG-Verwaltung

Gesamtwirtschaftsplan:

( PDF Download - 34 KB)

 

Einzelwirtschaftsplan:

( PDF Download - 35 KB)

 

Hausgeldbrechnung:

( PDF Download - 35 KB)